Beitrags- und Gebühren-ordnung der Kressbronner Segler

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Beitrags- und Gebührenordnung
2017-11-20 Beitrags- und Gebührenordnung
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§1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Umlagen. Der Vorstand legt die Beiträge und die Aufnahmegebühren fest.

  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 15.03 des Jahres eingezogen. Die Beiträge neuer Mitglieder werden zeitnah zum Beitrittsdatum eingezogen.

§3 Beiträge

  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Jugendliche die im laufenden Jahr 18 Jahre alt werden, werden ab dem darauffolgenden Jahr höher veranlagt.
  2. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei
  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen gemäß §4 Abs. 6 der Satzung.
  4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für den Deutschen Seglerverband, Württem. Landessportbund (incl. Sportversicherung), Bodensee Segler Verband, Landes Segler Verband. Stand: Oktober 2016 Seite 1 / 2
  5. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen
  6. sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.

    Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich unter Angabe der Gläubiger-ID DE15ZZZ00000548040 und der Mandatsreferenz (interne Vereins-Mitgliedsnummer) zum 15. April eingezogen. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

    Beiträge und Aufnahmegebühren von Neu-Mitglieder werden zeitnah zum Beitrittsdatum, nach vorheriger 14-tägiger Vorabnachricht, eingezogen. Erfolg der Beitritte nach dem 01.10. erfolgt eine Berechnung erst im nächsten Jahr.
  7. Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages, der Gebühren und Umlagen Sorge zu tragen. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages / der Gebühren / der Umlage keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie eventuelle Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht rechtzeitig mitgeteilt hat. Der Verein kann durch den Vorstand dafür ein Strafgeld bis zu € 50,00 je Einzelfall verhängen.

§4 Gebühren

Bei Aufnahme als Fördermitglied wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 150,00 EUR fällig. Bei Erweiterung des Status auf Vollmitgliedschaft eine weitere einmalige Aufnahmegebühr von 50,00 EUR.

§5 Umlagen

Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

 

Bei Erweiterung des Status auf Vollmitgliedschaft wird eine Umlage für das KS Heim von 150,00 EUR fällig. Wird ein fester Liegeplatz zugesprochen wird eine weitere Umlage von 150,00 für das KS Heim und eine einmalige Dalbenumlage von 100,00 EUR fällig.

 

Diese Beträge werden mit den Mitgliedsbeiträgen zusammen eingezogen.

§6 Vereinsaustritt

Der freiwillige Austritt ist gemäß §6 Abs. 2 der Satzung schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand möglich.

Anlage:

Tabellarische Übersicht der Beiträge, Gebühren und Umlagen. (s.o.)

 

Die Gebührenordnung wurde vom Vorstand nach Anhörung der Beisitzer am 20.11.2017 beschlossen.